| Regelwerk |
| Geschrieben von: Christian (Krischan) Wolff |
| Freitag, den 23. Oktober 2009 um 17:13 Uhr |
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Auf unserem Treffen in Forchheim geht es sehr locker zu! Trotzdem sind ein paar wenige Regeln wichtig, damit sich alle wohlfühlen.
Für den Aufenthalt auf dem Zeltplatz gelten einige Regeln. Wir bitten Euch, diese Regeln einzuhalten, denn wir wollen uns ja die nächsten Jahre dort wiedertreffen. 1. Die Übergabe des Platzes erfolgt durch einen Beauftragten, den Zeltplatzwart. Den Anordnungen der Stadt Forchheim und des Zeltplatzwarts ist stets Folge zu leisten. 2. Zelte dürfen grundsätzlich nur auf Stellflächen errichtet werden, die vom Zeltplatzwart zugeteilt wurden. Keine Vorabreservierung möglich. 3. Bei der Errichtung des Zeltplatzes wurde bewusst auf eine Versiegelung der Flächen der Zufahrtswege verzichtet. Deshalb ist auch das Befahren des Lagerplatzes mit Fahrzeugen aller Art verboten. 4. Der Zeltplatz liegt inmitten eines Naherholungsgebietes. Es ist strikt darauf zu achten, dass Beschädigungen des Busch- und Baumwuchses vermieden werden. Feuer darf nur an den eigens hierfür vorgesehenen und angelegten Stellen gemacht werden. 5. Die Nachtruhe erstreckt sich von 22:00 bis 6:00 Uhr früh. Während dieser Zeit ist ruhestörender Lärm zu unter-lassen. 6. Auch für uns ist Umweltschutz ein Begriff, eine vernünftige Abfallvermeidung und Wertstofftrennung ist uns ein besonderes Anliegen. Die entsprechenden Hinweise und Anweisungen sind deshalb unbedingt zu beachten. 7. Bei den sanitären Einrichtungen ist auf Hygiene zu achten. Die Toiletten, Waschbecken und Duschräume sind täg-lich (bei mehreren Gruppen im Wechsel) zu reinigen. Reinigungsmittel stehen zur Verfügung. 8. Bei Eintritt eines Schadensfalles am Gelände, an den Gebäuden, am Baumbestand oder sonstigen Anlagen sowie bei Eintritt einer Störung an der Wasser-, Abwasser- oder Stromversorgung, ist unverzüglich der Zeltplatzwart Herr Mirsberger, Tel. 0173 / 8638631, zu benachrichtigen. 9. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird den Gruppen geraten, für die Zeit der Belegung eine Haftpflicht-versicherung abzuschließen. Bei Zuwiderhandlungen, Beschädigung des Zeltplatzes, dessen Einrichtungen oder gegenüber Dritter, haften die Gruppenleiter zivil- und strafrechtlich. Für beschädigte Gegenstände ist Ersatz zu leisten.
Auch bei bzw vor der Abreise sind einige Dinge unerläßlich: - Das ganze Gelände und die Gebäude sind gründlich säubern - Die Feuerstelle ist zu reinigen, das restliche Brennholz ist zurückbringen - Sämtlicher Abfall (mit Ausnahme der heißen Asche) ist in die Abfalltonnen bzw. in die Abfallsäcke zu deponieren, auf saubere Trennung der Wertstoffe ist zu achten - Die Toiletten, Waschbecken und Duschräume sind hygienisch zu reinigen - Ausgegebene Schlüssel sind dem Zeltplatzwart zurückzugeben Bei der Abreise der Gruppe werden die Sanitäranlagen unter Aufsicht gereinigt, anschließend wird der Zeltplatz und die Anlagen vom Zeltplatzwart zusammen mit dem verantwortlichen Leiter der Gruppe abgenommen: Dabei werden Schäden schriftlich festgehalten.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 02. November 2009 um 18:42 Uhr |